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Gesetzliche Krankenversicherung 

Gesetzlich Versicherte können regulär mittels ihrer Versichertenkarte eine Behandlung beginnen. Die psychotherapeutischen Sprechstunden und die Probatorik werden von der Krankenkasse übernommen. Im Verlauf wird geprüft ob eine Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie nötig ist. Die Kosten hierfür übernimmt i.d.R. die Krankenkasse. 

Im Falle, dass kein Therapieplatz zur Verfügung stehen sollte, kann dennoch die sog. psychotherapeutische Sprechstunde durchgeführt werden, um zu prüfen ob es einen psychotherapeutischen Bedarf gibt. Diese ist nötig, wenn Sie in einer anderen Privatpraxis Psychotherapie nach dem sog. Kostenerstattungsverfahren durchführen möchten.

Private Krankenversicherung

Wenn Sie privatversichert sind, übernimmt – abhängig von der Versicherung – diese eine bestimmte Anzahl von psychotherapeutischen Leistungen. Bitte kontaktieren Sie vor Beginn der ersten Sitzung Ihre Versicherung und erkundigen Sie sich nach den Konditionen Ihres Vertrages. Diese Fragen sollten Sie mit Ihrer Versicherung vorab klären: Ist eine Psychotherapie im Vertrag eingeschlossen und wenn ja, mit wie vielen Stunden (Probatorik und Behandlungsstunden)? Welche Unterlagen werden benötigt, um die Therapie zu beantragen?

Beihilfe

Bei Kindern und Jugendlichen gilt, Versicherte erhalten i.d.R. 80 Prozent der Therapiekosten von der Beihilfe. Den restlichen Betrag zahlt i.d.R. die private Versicherung. Bitte erkundigen Sie sich auch hier, wie viele Stunden im Vertrag enthalten sind und was benötigt wird, um die Therapie zu beantragen.

Die Abrechnung mit den Privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). Einzelheiten kläre ich gern mit Ihnen in einem gemeinsamen Gespräch.

Selbstzahler*innen 

Wenn Sie einen Behandlungsplatz suchen und die Kosten selbst bezahlen möchten, biete ich Ihnen gerne Verhaltenstherapie an. Hierzu muss kein Antragsverfahren bei Ihrer Krankenkasse durchlaufen werden, da Ihnen die Sitzungen privat in Rechnung gestellt werden.

Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).