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Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde)

Zu Beginn wird telefonisch ein Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde vereinbart. Die Sprechstunde bietet die Möglichkeit des gegenseitigen Kennenlernens und der Klärung bestehender Probleme und Anliegen. Zudem können Formalitäten geklärt werden.

Kennenlernphase (Probatorik)

Wenn die Zusammenarbeit weitergehen soll, folgt nach dem Erstgespräch die probatorische Phase, welche weitere vier bis fünf Stunden umfasst. Diese dient dazu sich noch besser kennenzulernen und mehr über das Anliegen zu erfahren. Durch eine umfassende Anamnese und Diagnostik (z.B. Fragebögen, Leistungstests) sowie weiterer Gespräche ist zu klären, ob eine behandlungsrelevante psychische Erkrankung vorliegt. Am Ende der probatorischen Phase wird gemeinsam entschieden, ob eine Psychotherapie begonnen wird. Ist dies der Fall, erstellen wir gemeinsam einen Behandlungsplan, in dem wir Ziele festhalten und Behandlungsschritte vereinbaren. 

Antrag auf Kostenübernahme (entfällt bei Selbstzahler*innen)

Es wird ein Antrag bei der Krankenkasse eingereicht. Sollen die Kosten der Psychotherapie von der Krankenkasse übernommen werden, muss vorab ein(e) Ärzt*in konsultiert werden, um eine körperliche Ursache der Symptomatik auszuschließen ( Konsiliarbericht). Wenn die Krankenkasse den Antrag auf Kostenübernahme bewilligt hat, kann die Therapie beginnen.

Therapie

An diese erste Phase der Therapie schließt sich die eigentliche Behandlung an. Dabei finden wöchentlich ein bis zwei Einzelsitzungen (à 50 Minuten) mit dem/ der Patient*in statt. Zudem werden regelmäßig Gespräche mit den Eltern bzw. Bezugspersonen geführt (die Häufigkeit wird je nach Einzelfall und Notwendigkeit gemeinsam entschieden). Bei Jugendlichen wird gemeinsam entschieden, ob Termine mit den Bezugspersonen stattfinden sollen.

Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin unterliege ich vom ersten Kontakt an der ärztlichen Schweigepflicht (gemäß StGB §203 und der Berufsordnung). 

Nützliche Links und PDFs zum Download:

Zuständige Aufsichtsbehörden

Approbationsbehörde:

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), Wünsdorfer Platz 3, 15806 Zossen

Berufsaufsichtsbehörde:

Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein, Sophienblatt 92 – 94, 24114 Kiel

Berufsrechtliche Regelungen:

Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein, GOP, PsychThG, zugänglich über: https://pksh.de/sites/default/files/2016-12/BO_Lesefassung_20150320.pdf